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BGH, 24.04.1963 - 2 StR 44/63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 01.12.1953 - 5 StR 521/53
Auszug aus BGH, 24.04.1963 - 2 StR 44/63
Dies wäre Voraussetzung der Unterbringungsanordnung neben der weiteren, daß die Krankheit ihrerseits die Wahrscheinlichkeit begründet, der Täter werde in Zukunft Taten begehen, die ihn für die Allgemeinheit gefährlich erscheinen lassen (vgl. BGHSt 5, 140, 143 [BGH 01.12.1953 - 5 StR 521/53]; 10, 355, 357) [BGH 09.07.1957 - 5 StR 199/57].Die von den Senaten des Bundesgerichtshofes nicht einhellig beantwortete Frage, ob die Tat als solche die Gefährdung der Allgemeinheit ergeben, für die Gemeingefährlichkeit des Täters symptomatisch sein muß (vgl. BGH NJW 1954, 1734 = LM StGB § 42 b Nr. 10 gegenüber BGHSt 5, 140), kann hier dahingestellt bleiben.
- BGH, 09.07.1957 - 5 StR 199/57
Köperverletzung durch einen Zurechnungsunfähigen - Tatsächliche Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 24.04.1963 - 2 StR 44/63
Dies wäre Voraussetzung der Unterbringungsanordnung neben der weiteren, daß die Krankheit ihrerseits die Wahrscheinlichkeit begründet, der Täter werde in Zukunft Taten begehen, die ihn für die Allgemeinheit gefährlich erscheinen lassen (vgl. BGHSt 5, 140, 143 [BGH 01.12.1953 - 5 StR 521/53]; 10, 355, 357) [BGH 09.07.1957 - 5 StR 199/57]. - BGH, 14.12.1962 - 4 StR 416/62
Unterbringung eines vermindert Zurechnungsfähigen in einer Heil- und …
Auszug aus BGH, 24.04.1963 - 2 StR 44/63
Allerdings ist es an sich rechtlich zulässig, in einem Falle wie dem vorliegenden, wenn die übrigen Voraussetzungen des § 42 b StGB gegeben sind, die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt anzuordnen, obwohl nicht auf Strafe erkannt werden kann (vgl. BGHSt 18, 167).